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Rechtsstelle

Schöffenwahl

Weitergeleitet vom Synonym Sch%C3%B6ffenwahl

Kurzinformationen

Als ehrenamtliche Richter an den Amts- und Landgerichten wirken Schöffen an der Urteilsfindung in Strafsachen mit. Alle 5 Jahre sind die Gemeinden verpflichtet, geeignete Bürgerinnen und Bürger als Kandidaten für die Schöffenwahl zu benennen.

 

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Stadt insgesamt 16 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Fürstenwalde/Spree und am Landgericht Frankfurt (Oder) als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Stadtverordnetenversammlung und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Oder-Spree schlagen doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

 

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter anderem unter diesem Link und auf folgender Internetseite des Landes Brandenburg zum Thema "Ehrenamt in Brandenburg".


Ansprechpartner

Frau Manal Azzam
Zimmer 256
Am Markt 4
Telefon 03361 557-227