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Amt 31 Bürgerbüro

Meldebescheinigung


Kurzinformationen

Allgemeine Informationen

 

Mit der einfachen und erweiterten Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten Ihre aktuelle Wohnung, den Familienstand, die Haushaltszugehörigkeit u.v.m. nachweisen..

 

Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie aufgefordert werden eine Meldebescheinigung vorzulegen.

 

Beispiele:

  • Standesamt
  • Rentenversicherer (in- und ausländische)
  • Zulassungsstelle
  • Banken
  • Sozialbehörden
  • u.v.m

 

Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt. Die Aushändigung an eine bevollmächtigten Person ist möglich.

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit die Meldebescheinigung  schriftlichen zu beantragen. Nutzen Sie bitte dieses Formular.

 


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz § 18

 

 


Gebühren

Für die Melde- und Aufenthaltsbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 € erhoben.

 

 


Ansprechpartner

Sachbearbeiter*innen Bürgerbüro
Bürgerbüro
Am Markt 4
Telefon 03361 557-550
Telefax 03361 557-3550


Formulare


Merkblätter

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