Amt 31 Bürgerbüro
Meldebescheinigung
Kurzinformationen
Allgemeine Informationen
Mit der einfachen und erweiterten Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten Ihre aktuelle Wohnung, den Familienstand, die Haushaltszugehörigkeit u.v.m. nachweisen..
Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie aufgefordert werden eine Meldebescheinigung vorzulegen.
Beispiele:
- Standesamt
- Rentenversicherer (in- und ausländische)
- Zulassungsstelle
- Banken
- Sozialbehörden
- u.v.m
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt. Die Aushändigung an eine bevollmächtigten Person ist möglich.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit die Meldebescheinigung schriftlichen zu beantragen. Nutzen Sie bitte dieses Formular.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz § 18
Gebühren
Für die Melde- und Aufenthaltsbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 € erhoben.
Ansprechpartner
Sachbearbeiter*innen Bürgerbüro
Bürgerbüro
Am Markt 4
03361 557-550
03361 557-3550