Amt 32 Ordnungsamt
Lärmbelästigung, anzeigen
Kurzinformationen
Lärm
„Musik wird störend oft empfunden, derweil sie mit Geräusch verbunden." formulierte bereits Wilhelm Busch. Das Spielen von Musikinstrumenten sowie das Betreiben von sogenannten Tonwiedergabegeräten wie Radio, CD-Abspielgeräten und Tonband- bzw. Kassettengeräten wird problematisch, sobald die sogenannte „Zimmerlautstärke" überschritten wird. Diese Tätigkeiten dürfen zur Tageszeit Unbeteiligte nur unerheblich belästigen. Das gilt auch im Freien. Besonders wer feiern will, sollte darauf achten. Zu einer Lärmbelästigung gehören nicht nur die Musik, sondern auch alle anderen Arten von Geräuschen, die von einer solchen Veranstaltung ausgehen. |
Achtung, in der Nachtzeit von 22:00 bis 6:00 Uhr sind alle Betätigungen verboten, die zu einer Beeinträchtigung der Nachtruhe führen können. Zu besonderen Anlässen kann eine Erlaubnis zur Ausnahme von obigen Regeln beantragt werden. Im privaten, nichtöffentlichen Bereich können solche Anlässe runde Geburtstage, Jubiläen, Hochzeiten u. ä. sein. Die Ausnahmen werden bis maximal 24:00 Uhr genehmigt. Die Anträge (Formulare siehe unten) sind
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Den Antrag dazu können Sie auch formlos stellen. Dabei sind folgende Angaben zu machen:
- Ort (Adresse),
- Zeitpunkt und Dauer,
- Anlass und Art der zu erwartenden Belästigung,
- Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer,
- Geburtstag des Antragstellers,
- Telefonnummer des Antragstellers.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree.
Ansprechpartner
Herr Pusch
Zimmer 148
Am Markt 4
03361 557-191
03361 557-3191
Herr Henze
Zimmer 157
Am Markt 4
03361 557-572
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für private Veranstaltungen
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für öffentliche Veranstaltungen