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Amt 32 Ordnungsamt

Lärmbelästigung, anzeigen


Kurzinformationen

Lärm

„Musik wird störend oft empfunden, derweil sie mit Geräusch verbunden." formulierte bereits Wilhelm Busch. Das Spielen von Musikinstrumenten sowie das Betreiben von sogenannten Tonwiedergabegeräten wie Radio, CD-Abspielgeräten und Tonband- bzw. Kassettengeräten wird problematisch, sobald die sogenannte „Zimmerlautstärke" überschritten wird. Diese Tätigkeiten dürfen zur Tageszeit Unbeteiligte nur unerheblich belästigen. Das gilt auch im Freien. Besonders wer feiern will, sollte darauf achten. Zu einer Lärmbelästigung gehören nicht nur die Musik, sondern auch alle anderen Arten von Geräuschen, die von einer solchen Veranstaltung ausgehen.

 

Achtung, in der Nachtzeit von 22:00 bis 6:00 Uhr sind alle Betätigungen verboten, die zu einer Beeinträchtigung der Nachtruhe führen können. Zu besonderen Anlässen kann eine Erlaubnis zur Ausnahme von obigen Regeln beantragt werden. Im privaten, nichtöffentlichen Bereich können solche Anlässe runde Geburtstage, Jubiläen, Hochzeiten u. ä. sein.

Die Ausnahmen werden bis maximal 24:00 Uhr genehmigt. Die Anträge (Formulare siehe unten) sind

  • spätestens 2 Wochen vor einer privaten Veranstaltung und
  • spätestens 4 Wochen vor einer öffentlichen Veranstaltung zu stellen.

 

Den Antrag dazu können Sie auch formlos stellen. Dabei sind folgende Angaben zu machen:

  • Ort (Adresse),
  • Zeitpunkt und Dauer,
  • Anlass und Art der zu erwartenden Belästigung,
  • Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer,
  • Geburtstag des Antragstellers,
  • Telefonnummer des Antragstellers.

 


Rechtsgrundlagen


Gebühren

Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree.


Ansprechpartner

Herr Pusch
Zimmer 148
Am Markt 4
Telefon 03361 557-191
Telefax 03361 557-3191

Herr Henze
Zimmer 157
Am Markt 4
Telefon 03361 557-572


Formulare

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