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Amt 34 Kommunalservice

Baumfällgenehmigung


Kurzinformationen

Seit dem 01.01.2010 ist die Stadt Fürstenwalde für die Genehmigung von Baumfällungen im Stadtgebiet Fürstenwalde verantwortlich. Als Stadtgebiet wird der gesamte besiedelte Bereich der Stadt Fürstenwalde sowie alle im Zusammenhang bebauten Ortsteile einschließlich der Ortsteile Trebus und Molkenberg sowie Wochenendgrundstücke definiert.

 

Gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Fürstenwalde sind alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm, gemessen in 1,30 m Höhe vom Erdboden, geschützt. Von diesem Schutzstatus gemäß der Baumschutzsatzung gibt es u.a. Ausnahmen für Bäume auf Wohngrundstücken mit einer vorhandenen Bebauung bis zu zwei Wohneinheiten.

 

Hier dürfen:

  • alle Nadelbäume und Koniferen unabhängig von ihrer Größe sowie

  • alle Laubbäume mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen mit einem Stammumfang von mehr als 120 cm

ohne Genehmigung gefällt werden.

 

Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze dürfen zum Schutz von Nist-, Brut- und Lebensstätten nicht in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September gefällt, abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.


Ausnahmen von diesem Verbot können auf Antrag bei der Stadt Fürstenwalde gewährt werden.

 

Die Stadt Fürstenwalde kann dem Antragsteller mit der Fällgenehmigung Ersatzbaumpflanzungen auferlegen. Die Bemessung der Auflage richtet sich nach der Anlage zur Baumschutzsatzung der Stadt Fürstenwalde. Ersatzbaumpflanzungen sind ohne Ausnahme auf Dauer geschützt.

 

Noch mehr Hinweise zum Thema Baumschnitt und Baumfällungen


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • formloser Antrag mit vollständigem Namen, Adresse und Telefonnummer

  • vollständige Adresse des Grundstückes, auf dem sich der oder die Bäume befinden

  • Anzahl der zu fällenden Bäume

  • Angaben zum Baum: Baumart, wenn bekannt, Stammumfang (gemessen in 1,30 m Höhe vom Erdboden)

  • Begründung, Datum und Unterschrift,


Gebühren

Die Erteilung der Baumfällgenehmigung ist gebührenpflichtig.


Ansprechpartner

N.N.
Zimmer 234
Am Markt 4
Telefon 03361 557-262


Formulare

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